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Gartenhaus kaufen

admin 18. Mai 2009

Der Kaufen von einem Gartenhaus sollte gut überlegt sein, die Auswahl im Handel und die Preisspannen sind teilweise enorm doch bevor ein Gartenhaus gekauft wird sollten Sie sich zunächste einige Fragen beantworten.

Benötige ich für mein Gartenhaus eine Baugenehmigung ?

Grundsätzlich gilt natürlich wo kein Kläger da kein Richter doch bevor einige Hundert Euro ausgegeben werden und das gekaufte Gartenhauses anschließend wegen “Schwarzbau” wieder abgerissen werden muß sollte man sich besser vorher erkundigen. Bei der Baugenehmigung für ein Gartenhaus gibt es von Stadt zu Stadt verschiedene Höchstgrenzen für den umbauten Raum. Eine Baugenehmigung ist immer dann erforderlich, wenn diese Höchstgrenze überschritten werden. Die Höchstgrenze für Ihre Stadt erfragen Sie beim zuständigen Bauamt in der Regel ist dies telefonisch machbar. Eine grobe Regel besagt, dass für max. 20qm-30qm in vielen Städten keine Baugenehmigung erforderlich ist. Man kann weiter festhalten, dass Räume bis zu 30qm ohne Aufenthaltsräume grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig sind.

Ich empfehle jedoch immer vor dem Gartenhaus Kauf beim zuständigen Bauamt nachzufragen.

Wie ist das mt dem Abstand zur Nachbarsgrenze ?

Der § 1 NachbarrechtsGNRW regelt in NRW die Grenzabstände von Gartenhäusern

§ 1 NachbarrechtsG NRW – Gebäude

(1) Mit Außenwänden von Gebäuden ist ein Mindestabstand von 2 m und mit sonstigen, nicht zum Betreten bestimmten oberirdischen Gebäudeteilen ein Mindestabstand von 1 m von der Grenze einzuhalten. Der Abstand ist waagerecht vom grenznächsten Punkt der Außenwand oder des Bauteils aus rechtwinklig zur Grenze zu messen.

(2) Gebäude im Sinne dieses Gesetzes sind selbständig benutzbare überdachte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Baustoffen und Bauteilen hergestellte Anlagen. Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden.

(3) In einem geringeren Abstand darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Eigentümers des Nachbargrundstücks gebaut werden. Die Einwilligung darf nicht versagt werden, wenn keine oder nur geringfügige Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

Gartenhaus Fundament

Ob nun mit oder ohne Gartenhaus Baugenehmigung bei der Erstellung eines Fundaments sollte man grundsätzlich immer beim zuständigen Bauamt nachfragen denn hier wird sehr individuell entschieden die Landesbauverordung des jeweiligen Bundeslandes wird hier vom Bauamt oft als Vorgabe genutzt.

Ist die Frage nach der Gartenhaus Baugenehmigung abgeschlossen kommt man zum nächste Schritt das Gartenhaus zu kaufen. Vorab kann man sich im Internet in zahlreichen Onlineshops sehr schön über die Preise informieren. Die Suche nach “Gartenhaus” ergibte eine Unmenge an Onlineshops zu diesem Thema. Vom kleinen Gästehaus mit luxuriöser Innenausstattung bis hin zum einfachen Geräteschuppen ist die Auswahl riesengroß. Die persönliche Nutzung oder die Frage  “Was mach wirklich braucht” sollte einem diese Entscheidung jedoch abnehmen. Ein einfacher Gartenhaus Geräteschuppen mit einer Wandstärke von 28mm sollte im Grunde ausreichen um seine Gartengeräte Witterungsgeschützt unterzubringen verbringt man jedoch selber eine gewisse Zeit in seinem Gartenhaus so sind weitere Überlegungen wie Wärmeschutz und Geräumigkeit ein wichtiges Thema. Man kann festhalten, um so dicker die Wandstärke eines Gartenhauses ist um do weniger verzieht sich das Holz und um so besser der die Wärmeisolierung. Einige Gartenhaus Anbieter verwenden z.B. 34mm dickes Holz mit einer doppelten Nut hierdurch kann das sog. verzeihen des Holzes noch weiter eingeschränkt werden. Als gesundes Maß aller Dinge haben sich 45mm Wandstärke für ein Gartenhaus bestens bewährt.